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Details

Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO für elektronische Aufzeichnungssysteme

|   Aktuelles

Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Kassen-(Systemen) ist bis zum 31. Juli 2025 an das zuständige Finanzamt zu erstatten. Ebenso besteht eine grundsätzliche Mitteilungsverpflichtung für Taxameter und Wegstreckenzähler.

Nähere Informationen zum Thema Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO finden Sie unter Steuerinfos > Weitere Themen > Elektronische Kassensysteme