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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 0821 506 + Nebenstelle
(Einheits-)Bewertung von Grunstücken im Sachwertverfahren, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und Grundsteuer, Bewertung der Bahnbetriebsgrundstücke von Bundes- und Lokalbahn sowie der Fischereiberechtigung01 bis 421159, 1163, 1160, 1161
Bedarfsbewertung - Feststellungalle1163, 1162
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer1 - 31100
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer12 - 141159
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer15 - 171158
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer18 - 211160
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer22 - 251118
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer26 - 271113
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer28 - 321100
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer33 - 341110
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer35 - 371108
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer38 - 421115
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer41158
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer5 - 71110
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer8 - 111161
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar