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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 0821 506 + Nebenstelle
(Einheits-)Bewertung von Grunstücken im Sachwertverfahren, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und Grundsteuer, Bewertung der Bahnbetriebsgrundstücke von Bundes- und Lokalbahn sowie der Fischereiberechtigung 01 bis 42 1159, 1163, 1160, 1161
Bedarfsbewertung - Feststellung alle 1163, 1162
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 1 - 3 1100
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 12 - 14 1159
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 15 - 17 1158
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 18 - 21 1160
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 22 - 25 1118
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 26 - 27 1113
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 28 - 32 1100
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 33 - 34 1110
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 35 - 37 1108
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 38 - 42 1115
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 4 1158
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 5 - 7 1110
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren und Grundsteuer 8 - 11 1161
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar