Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Land.
Ansprechpersonen
Buchstaben / Bereich | Aufgabenbereich | Telefon 0821 506 + Nebenstelle |
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Hr. Schmaus | Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | 3210 |
Schätzungsausschuss
Leiter des Schätzungsausschusses | Amtsleiter des zuständigen Finanzamtes |
Amtl. landw. Sachverständiger (ALS) | führt zusammen mit zwei ehrenamtlichen Bodenschätzern die Überprüfung und ggf. die Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse nach Flurneuordnung oder bei erheblichen Veränderungen der Ertragsbedingungen durch |
Verm. techn. Beamter (VB) | führt den turnusmäßigen Feldvergleich in den einzelnen Gemarkungen durch, stellt Nutzungsartenänderungen fest und führt die Karte bei Nachschätzungsarbeiten |
Zwei Ehrenamtliche Bodenschätzer | ziehen zusammen mit dem ALS unter Verwendung eines Erdbohrstocks die Bodenproben zur Bestimmung von Bodenart und Bonität (Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse) |
Tätigkeitsschwerpunkte
Nachschätzungen aufgrund von:
- Flurbereinigungsverfahren
- Zusammenlegungsverfahren
- Dorferneuerungsverfahren
- Freiwilligen Landtauschverfahren
- Einzelanträgen
- Festgestellten Veränderungen im Feldvergleich