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Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber

Ansprechpersonen

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0821 506 + Nebenstelle
101/300/00000 - 101/786/99999 1436
103/102/00000 - 103/147/99999 1436
103/148/00000 - 103/148/99999 1429
103/150/00000 - 103/185/99999 1436
103/186/00000 - 103/186/99999 1429
103/190/00000 - 103/191/99999 1436
103/192/00000 - 103/193/99999 Bauabzugsteuer 1429
103/197/00000 - 103/197/99999 1436
103/200/00000 - 103/218/99999 A - F 1436
103/219/00000 - 103/293/99999 G - Z 1430
103/296/00000 - 103/296/99999 Grenzpendler1090
103/297/00000 - 103/297/99999 1429
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar