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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Hinweis:

Über Anträge auf Stundung oder Erlass von Grunderwerbsteuer entscheidet die Grunderwerbsteuerstelle.

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

SteuernummernTelefon 0821 506 + Nebenstelle
101/300/00000 - 101/620/99999 1521
101/621/00000 - 101/799/99999 1522
103/100/00000 - 103/259/99999 1521
103/260/00000 - 103/299/99999 1522
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar